Die Abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Abstrakte Verweisung und ihre Zumutbarkeit

Die abstrakte Verweisung führt in Berufsunfähigkeitsversicherungen immer wieder  zu massiven Streitfällen bei der Leistungsbeantragung. Gerade die Zumutbarkeit muss bei der Prüfung des Versicherers mit einbezogen werden. Ein aktuelles Urteil des OLG Nürnberg (Aktenzeichen 8 U 266/13) schränkt die Zumutbarkeit ein und setzt dem Versicherer Grenzen.

Ein Wohnortwechsel zur Ausübung einer Verweisungstätigkeit ist beispielsweise unzumutbar. Das Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsstätte, wie es viele Arbeitnehmer handhaben, ist hingegen durchaus zumutbar. Dies führt regelmäßig zur Begrenzung des möglichen Verweisungsgebietes auf berufliche Einsatzorte, die der Versicherte von zu hause aus täglich in zumutbarer Entfernung erreichen kann. Im Beispielsfall war nach diesen Kriterien eine räumliche Mobilität von maximal 40 km Fahrstrecke ab dem Wohnort zumutbar.

Das angesprochene Urteil schließt beispielsweise eine Verweisbarkeit auch aus, wenn eine Tätigkeit nur theoretisch aufgenommen werden könnte, da es keinen Arbeitsmarkt dafür gibt. Das Risiko des Arbeitsmarktes muss zwar im Grundsatz unberücksichtigt bleiben. Wenn aber die Verweisung auf eine Tätigkeit begründet ist, für die es im Prinzip keinen Arbeitsmarkt in der Region gibt, kann auch nicht darauf verwiesen werden.

Im vorliegenden Fall hatte der Versicherer die versicherte Person auf eine Tätigkeit im Verwaltungsbereich verwiesen, der einerseits eine „Nischentätigkeit“ war und zudem die Klägerin nicht ausreichend qualifiziert war. Leider werden bei einer enthaltenen Klausel für abstrakte Verweisung nur selten Entscheidungen zu Gunsten der Kläger getroffen und auch hier hat in erster Instanz zunächst der Versicherer Recht bekommen.

Abstrakte Verweisung im Grundsatz inakzeptabel

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine abtrakte Verweisung für den Versicherer bietet ist im Schadenfall leider meist nichts wert. Auf eine derartige Klausel sollte man als Versicherungsnehmer lieber verzichten und einen ordentlichen Tarif auswählen. Diese sind zwar teurer, erhöhen jedoch die Chance auf meistLeistungen deutlich. Bedenken Sie, dass sich eine zu billige Prämie im Leistungsfall rächen kann. Nehmen Sie für so ein wichtiges Thema lieber eine gute Beratung in Anspruch. Schauen Sie nicht nur auf eine optisch günstige Prämie. Sie werden sich dann nur solange gut versichert fühlen, bis Sie den Versicherungsschutz tatsächlich in Anspruch nehmen wollen. Dann kommt das böse Erwachen!

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