Die Beamtenversorgung Pension Ruhegehalt

Die Beamtenversorgung hat einige Besonderheiten und Unterschiede gegenüber den gesetzlichen Renten.

Beispielsweise, werden die Ansprüche alleine durch den Dienstherrn sichergestellt. Beamte, Soldaten und Richter müssen keine eigenen Beiträge zu ihrer Beamtenversorgung erbringen.

Unterschiede Pension und Rente

Im Gegensatz zum Rentner, bei dem die Anzahl der Beitragsjahre und die abgeführten Beiträge, die Höhe der Rente bestimmen, ist in der Beamtenversorgung das letzte erhaltene Gehalt während der aktiven Dienstzeit, die Basis der Berechnung der Bezüge in der Rentenphase. Die Rente der Beamten heißt daher auch nicht Rente sondern Ruhegehalt oder Pension.

Die maximalen Pensionansprüche sind nach 40 Dienstjahren erreicht und betragen derzeit (2015) max. 71,75% des Bruttoverdienstes. Auch in der Beamtenversorgung wurden in den letzten Jahren bereits Einschnitte vorgenommen und werden zukünftig auch weiter vorgenommen werden müssen. So lagen die maximalen Pensionsansprüche bis 2002 noch bei 75%. Eine weitere Absenkung des Pensionsniveaus wird unerlässlich sein, wodurch auch bei Beamten, Soldaten und Richtern die Versorgungslücke im Alter größer werden wird.

Ein Beitragszahler der Deutschen Rentenversicherung erhält jährlich eine Renteninformation über seine aktuellen und hochgerechneten Rentenansprüche. Für den Beamten ist es hingegen gar nicht so leicht, seine Ansprüche zu ermitteln. Er kann zwar bei seiner zuständigen Besoldungsstelle eine entsprechende Auskunft anfordern. Die Erfahrung zeigt jedoch dass, diese extrem lange Bearbeitungszeiten haben.

Auf der folgenden Seite können Sie durch einen Quickcheck Ihre Ansprüche näherungsweise ermitteln.

beamtenversorgung rechnen

Aus meiner langjährigen Erfahrung heraus, kann ich sagen, dass gerade bei Beamten der Wunsch nach einer ausreichenden finanziellen Ausstattung für den Ruhestand sehr ausgeprägt ist. Dennoch sind sich die wenigsten darüber im Klaren, ob die Pension und die sonstigen vorhandenen Vermögensbausteine tatsächlich ausreichen. Auch den Beamten fehlt häufig das Gefühl dafür, was tatsächlich im Rentenalter finanziell benötigt wird und was dafür gegebenenfalls an zusätzlichen Altersvorsorgebausteinen benötigt wird. Auch Störfaktoren, wie beispielsweise der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit wird oft nicht ausreichend berücksichtigt.

Für weitergehende Beratung stehe ich gerne zur Verfügung.

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