Rentenversicherung als Nettotarif

Rentenversicherung als Nettotarif – meist die bessere Wahl

Rentenversicherungen sind das Basisinstrument der Altersvorsorge und haben den Hauptzweck, das sog. Langlebigkeitsrisiko zu versichern. Meist wird eine Rentenversicherung in der Ansparphase durch monatliche Sparleistungen bespart und das aufgebaute Kapital inkl. der erwirtschafteten Erträge ab Rentenbeginn lebenslang verrentet.

Je höher das Kapital, desto höher ist meist auch die Rente. Verschiedene Faktoren beeinflussen das Ergebnis entscheidend. Hier sehen Sie einen Vergleich einer durchschnittlichen Brutto-Rentenversicherung und einem Nettotarif.

Provisionsmodell (Bruttotarif)

Das traditionelle Vergütungsmodell für die Vermittlungsleistung des Beraters, sieht für diese Produktart eine Provision der Versicherungsgesellschaft an den Vermittler vor. Diese bemisst sich an der Summe der Beiträge des Sparers über die gesamte Laufzeit. Üblich sind zwischen 4 – 4,5% der Beitragssumme: Hier ein Beispiel:

Monatsbeitrag € 200,– über 30 Jahre ergibt eine Beitragssumme von € 72.000,–. Bei z. B. 4,2% ergibt sich daraus eine Abschlussprovision in Höhe von € 3.024– für den Vermittler.

Der Vermittler erhält diese Abschlussprovision vom Versicherer sofort. Der Versicherer zieht nun in den ersten fünf Jahren jeden Monat € 50,40,– von Ihrer Sparleistung ab. Sie bezahlen also den Vermittler indirekt. Sofern ein Rentenversicherungsvertrag planmäßig durch läuft, ist diese Praxis nur bedingt zu beanstanden.

Schaut man sich jedoch  die Statistik an, werden die wenigsten Rentenversicherungsverträge tatsächlich über die geplante Laufzeit, bzw. Beitragszeit durchgehalten, sondern vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt. Die Beitragssumme (an der sich auch noch andere Kosten bemessen) ist also ggf. deutlich niedriger als für die Provisionsberechnung zugrunde gelegt. Eine Erstattung an Sie erfolgt i. d. R. nicht.

Provisionsfreies Modell (Nettotarif)

Im provisionsfreien Modell erhalten Sie einen Rentenversicherungsvertrag ohne Abschlussprovision. Sie vereinbaren die Bezahlung der Vermittlungsleistung des Beraters über ein Honorar direkt. Die Vergütung wird also vom Produkt getrennt. So kommt der Berater erst in die Lage eine Empfehlung auch tatsächlich produktartunabhängig und somit objektiv aussprechen zu können.

Die Zahl der Versicherer, die Tarife ohne Provisionszahlungen anbieten, hat zugenommen. Das reine Herausrechnen der Abschlussprovision (Nettoisierung) und Ersetzen durch ein Honorar, macht jedoch den eigentlichen Tarif noch nicht besser. Der Anteil der Provision an den Gesamtkosten eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages macht nur rund 20 – 25% aus. Erst der Einsatz eines echten Nettotarifes bringt wesentliche Verbesserungen für Sie.

Ein echter Nettotarif reduziert die Kosten auf allen Ebenen und sorgt so dafür, dass bei gleichem Anlagerisiko die Erträge für Sie deutlich höher ausfallen. Mehrerträge über 30 Jahre von rund 60% sind dabei keine Seltenheit. In unserem obigen Beispiel könnte das rund € 70.000,– mehr für Sie heißen.

Das Netto-Prinzip ist in allen 3 Schichten der Altersvorsorge umsetzbar!

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