Lohnt der Abschluss einer klassischen Rentenversicherung (Schicht 3) noch?

Rentenversicherung Rente

Wieviel Rendite eine klassische Rentenversicherung am Ende noch bringt?

Lohnt sich eine klassische Rentenversicherung noch? Diese Frage stellen sich viele Altersvorsorgesparer zunehmend. Ist sie noch das richtige Instrument für die Sicherung der Altersvorsorge?

Altersvorsorge ist spätestens seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetz im Jahre 2005 ein äußerst komplexes Thema. Private Rentenversicherungen oder kapitalbildende Lebensversicherungen spielen dabei noch immer eine große Rolle. Die Merkmale der klassischen Rentenversicherung sollen daher hier einmal verständlich aufbereitet und beleuchtet werden. Aus Vereinfachungsgründen soll hier nur der Sparanteil betrachtet werden. Integrierte oder anhängende Risikobausteine wie Berufsunfähigkeit, Beitragsbefreiung, oder der Todesfllschutz, etc. bleiben unberücksichtigt.

Das Grundprinzip ist folgendermaßen:

Der Kunde zahlt einen i. d. R. monatlichen Beitrag (Es sind auch andere Zahlweisen, z. B. jährlich möglich) und vereinbart einen Zeitpunkt für das Ende der Beitragszahlung und den Beginn der Rentenzahlung. Der Beginn der Rentenzahlung ist häufig gleichzeitig mit dem Ende der Beitragszahlung. Die Rentenversicherung unterteilt sich somit in eine Ansparphase, ggf. eine Abrufphase sowie eine Rentenphase. Die Rentenzahlung erfolgt für den Kunden lebenslang (Leibrente), gleich ob er beispielsweise nur 70 Jahre oder auch über 100 Jahre alt wird.

Alternativ kann der Kunde auch die Auszahlung als einmalige Kapitalauszahlung auswählen. Manche Versicherer lassen auch eine Mischform als Teilkapitalisierung mit Verrentung des Restbetrages zu.

Das Hauptmerkmal der klassischen Form der Rentenversicherung ist die Leistung, die für den Beginn der Rentenphase durch den Versicherer garantiert wird. Zusätzlich zur garantierten Leistung gibt es noch weitere nicht garantierte Leistungen. Auf diese beiden Zahlen wird meist auch die Rendite der Lebensversicherung berechnet.

Sicherheit

Klassische Rentenversicherungen werden als besonders sichere Geldanlage betrachtet. Der Versicherer ist einerseits in der Geldanlage auf eine Aktienquote von max. 35% beschränkt und muss eine Mindestverzinsung für den Kunden (den sog. Höchstrechnungszins) gewährleisten. Die Portfolios der Versicherer sind von daher sehr von der Anlage in Anleihen geprägt und so die Rendite von Haus aus eingeschränkt. Über Jahrzehnte hinweg, ist die Anlage in fest verzinsliche Wertpapiere als extrem sicher betrachtet worden. Die aktuelle Situation lässt dieses Bild zunehmend ins Wanken kommen, insbesondere was Staatsanleihen angeht.

Ferner sind Insolvenzen von Versicherern durch „Protektor“ geschützt. Protektor ist eine Art Einlagensicherungsfonds für insolvente Versicherer und soll den Verbraucher schützen. Die Finanzierung erfolgt durch alle Protektor beigetretenen Versicherer und ist im Gegensatz zum Einlagensicherungsfonds der Banken nicht staatlich garantiert. Insofern wird Protektor sicher seine Wirkung entfalten können, wenn es um kleine und ggf. mittlere Gesellschaften geht. Bei großen Gesellschaften ist die Sicherheit durch Protektor kritisch zu sehen.

Steuer

Die Altersvorsorge in Form einer privaten Rentenversicherung wird vom Staat gefördert. Die Förderung erfolgt durch eine ermäßigte Besteuerung der Erträge in der Entnahmephase. Bei Verrentung wird ein Ertragsanteil ermittelt. Dieser richtet sich nach dem Alter im Jahr des Beginns der Rentenzahlung. Beispielsweise ist der Ertragsanteil bei Rentenbeginn mit Alter 65 bei 18%. 18% der ausgezahlten Rente wird den sonstigen zu versteuernden Einkünften hinzu gerechnet und mit dem individuellen Steuersatz belegt. Im „schlimmsten“ Fall würde der Steuersatz somit ca. 9% betragen. (Höchststeuersatz 45% zzgl. KiSt. und Soli = ca. 50%; also von 18% ca. die Hälfte). Die wenigsten Rentner werden jedoch solch hohe Steuersätze im Alter haben.

Für die Kapitalauszahlung gilt das Halbeinkünfteverfahren. 50% des Gewinns, also Auszahlung abzüglich der gezahlten Beiträge, werden den sonstigen zu versteuernden Einnahmen hinzu gerechnet und mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Voraussetzung für das Halbeinkünfteverfahren sind eine Kapitalauszahlung frühestens mit Alter 60 (Vertragsbeginn zwischen 01.01.2005 – 31.12.2011) bzw. 62 (Vertragsbeginn ab 01.01.2012) sowie eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, wird der volle Gewinn mit Abgeltungssteuer besteuert.

Kosten

Seit 2008 müssen die Versicherer auf Kosten, die im Vertrag stecken hinweisen. Der Kunde zahlt jedoch im „Normalfall“ diese Kosten (Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten, Stückkosten, etc.) nicht zusätzlich zu seinem Beitrag sondern es wird von seinem Monatsbeitrag abgezogen. Daraus ergibt sich, dass der monatliche Beitrag nicht in voller Höhe angelegt und verzinst wird sondern nur das sog. Deckungskapital (Beitrag abzgl. sämtlicher Kosten).

Gerade zu Beginn eines Vertrages ist die Kostenbelastung sehr hoch, da insbesondere die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Eine Rentenversicherung ist i. d. R. jedoch langfristig angelegt, so dass sich dieser Effekt relativiert. Die asymetrische Kostenbelastung führt jedoch zu einer schwächeren Rendite aufgrund des deutlich schlechteren Zinszins-Effektes. auch bei langlaufenden Verträgen. Jede angenommene Dynamik für zu neuen Abschluss- und Vertriebskosten für diesen Teil. In der Praxis führt dies („Daumenregel“) dazu, dass erst nach rund 10 Jahren erstmals das Vertragsguthaben die eingezahlten Beiträge übersteigt.

Das ist zunächst einmal unkritisch. Kritisch ist jedoch der Umgang mit dem Kostenthema seitens vieler Versicherer zu sehen. Hier werden immer wieder große Anstrengungen unternommen Kosten, welche nicht eindeutig zu deklarieren sind, möglichst gut zu „verstecken“. Eine verbraucherfreundlichere Transparenz wäre wünschenswert.

Flexibilität

Wie schon erwähnt, ist eine klassische Rentenversicherung langfristig angelegt, mitunter für 30 Jahre und länger. Während dieser Zeit kann viel passieren, was Auswirkungen auf die Zahlungsmöglichkeiten des Kunden hat. Die meisten Versicherer bieten hierfür Möglichkeiten der (zeitweisen) Betragsreduzierung bzw. Beitragsfreistellungen mit ggf. späterer Wiederaufnahme der Beitragszahlung. Es gibt hierfür Beschränkungen des Gesetzgebers, die sich hauptsächlich auf steuerliche Rahmenbedingungen beziehen. Das größere Problem besteht jedoch in der direkten und indirekten Kostenbelastung die durch Beitragsveränderungen entstehen, die völlig intransparent sind. Die Flexibilität ist formal in aller Regel gegeben, treibt jedoch die Rendite massiv nach unten.

Im Falle des Liquiditätsengpasses ist der Kunde in der Regel froh, wenn ihm die Gesellschaft eine Überbrückungsmöglichkeit anbieten kann. Hätte er jedoch die Auswirkungen einer solchen Änderung früher, beispielsweise bei Vertragsabschluss gekannt, respektive bedacht, hätte er sich womöglich gegen eine Rentenversicherung entschieden.

Rendite

Es liegt in der Natur der Rahmenbedingungen, dass eine klassische Rentenversicherung in den Renditemöglichkeiten begrenzt ist. In früheren Jahren war dies wenig von Bedeutung, da sowohl die garantierten Leistungen als auch die nicht garantierten Leistungen absolut zufriedenstellend waren. Eine Verdreifachung des Kapitals in 30 Jahren Laufzeit war bei guten Anbietern durchaus erreichbar und entspräche einer Beitragsverzinsung von deutlich über 6% und dies steuerfrei.

Aufgrund des langanhaltenden Trends sinkender Marktzinsen haben sich die Ablaufleistungen in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Seit langen Jahren sinkt die Verzinsung festverzinslicher Wertpapiere kontinuierlich. Dies wirkt sich aufgrund der bereits beschriebenen Anlagestruktur bei klassischen Rentenversicherungen auf die Gesamtleistung aus. Um die Garantien überhaupt noch darstellen zu können, ist die Mindestverzinsung mehrfach abgesenkt worden.

Die nicht garantierten Werte und damit die Gesamtleistungen werden auf Basis der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Werte in den Modellrechnungen hochgerechnet. Dies führt regelmäßig zu einer zu hohen Renditeerwartung. Die Anlagen der Versicherer setzen sich aus Papieren unterschiedlicher Laufzeiten und unterschiedlichen Verzinsungen zusammen. Aufgrund des langanhaltenden Trends zu niedrigeren Kapitalmarktzinsen müssen sukzessive hoch verzinste ablaufende Papiere durch niedriger Verzinste ersetzt werden und die durchschnittliche Verzinsung aller Papiere wird niedriger. Es ist nicht unbedingt eine Kehrtwende zu wieder deutlich höheren Kapitalmarktzinsen zu erwarten. Somit werden die nicht garantierten Leistungen der Versicherer eher weiter sinken.

Nachfolgend ein Beispiel einer Modellrechnung (Stand 2012) eines Versicherers, der in der Vergangenheit regelmäßig mit die höchsten Gesamtablaufleistungen erzielt hat. Für eine bessere Vergleichbarkeit wird hier die Rendite der Kapitalleistung jeweils vor Steuer betrachtet.

Eintrittsalter des VN ist 40 Jahre, Beitragszahlung bis 65 mit monatlich €100,–, RGZ 10 Jahre

Gesamtbeitrag                                                                                               € 30.000,–

garantierte Ablaufleistung                                                                        € 33.797,– (Rendite 0,93%)

nach heutigen Werten prognostizierte Gesamtleistung                € 50.540,– (Rendite 3,88%)

Zusammenfassung

Die klassische Rentenversicherung ist noch immer eine relativ sichere Form der Altersvorsorge. Diese Sicherheit steht jedoch einer relativ niedrigen Rendite gegenüber.

Wird der Vertrag von Anfang bis Ende ohne Unterbrechung oder Reduktion durchgehalten, kann es ein sinnvoller Baustein der Altersvorsorge sein. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass es während der naturgemäß langen Laufzeit, genau zu diesen Unterbrechungen kommt. Spätestens dann sinkt die Rendite unter ein Maß, welches andere Vorteile dieser Produktart kaum noch rechtfertigen können. Warum soll sich ein Kunde langfristig binden, über lange Jahre einen „Kostenrucksack“ mitschleppen, um am Ende, selbst bei optimalem Verlauf, nur wenig mehr als mit Bundesschatzbriefen erwirtschaftet zu haben.

Bildquellen

  • Rentenversicherung Rente: Fotolia: 41713201 - Rentenversicherung Rente © Wolfilser

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