Garantiezinssenkung – Jetzt noch schnell Rentenversicherung abschließen?

Garantiezinssenkung

Die nächste Garantiezinssenkung kommt zum 01.01.2015


Soll man noch schnell einen klassische Rentenversicherung abschließen, um noch vom höheren Garantiezins in 2014 zu profitieren? Die Lebensversicherungsunternehmen überschlagen sich mal wieder geradezu mit Verkaufsparolen im Internet und in Werbebriefen und versuchen ihr Jahresendgeschäft anzukurbeln. Es stellt sich die Frage, ob Altersvorsorgesparer tatsächlich einen Vorteil haben oder ist es reine Panikmache?

Zum 01.01.2015 sinkt der sogenannte Garantiezins (richtiger: Höchstrechnungszins) erneut und zwar diesmal von 1,75% auf dann 1,25%. Dazu sollten Sie folgendes wissen:

Was wird denn verzinst?

1. Der Garantiezins berechnet sich nicht auf die von Ihnen erbrachte Sparleistung, sondern nur auf das sogenannte Deckungskapital. Das Deckungskapital ist bereits um die Vertragskosten reduziert. Wenn Sie also € 100,– monatlich sparen, werden eben nicht diese € 100,– mit mindestens dem Garantiezins verzinst, sondern nach Abzug der Kosten vielleicht nur durchschnittlich 70 – 80% davon. Durch die zusätzlich asymetrische Kostenbelastung bei provisionsvergüteten Verträgen kommt hinzu, dass die Kostenbelastung in den ersten Vertragsjahrenzum Ergebnis führen kann, dass sogar nur 50% oder sogar weniger tatsächlich auf Ihr Vertragskonto fließt. Dieser Kostenanteil wird zwar ca. ab dem 6. Vertragsjahr geringer, hat jedoch katastrophale Auswirkungen auf den Zinszinseffekt Ihres Vertrages. Bereits heute sind Verträge mit dem noch höheren Garantiezins von 1,75% für den Sparer unattraktiv. Wenn man die ehrlichere Rendite auf den Beitrag bezogen berechnet und nur die Garantieverzinsung zu Grunde legt, liegen die Erträge auf Tagesgeldniveau. Dafür eine langfristige Vertragsbindung einzugehen ist wohl kaum vorteilhaft für den Altersvorsorgesparer.

Gesamtverzinsung ist entscheidend

2. Die garantierte Verzinsung ist nur ein Teil der Erträge, die ein klassischer Vertrag einbringen soll. Hinzu kommen noch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Beides zusammen ergibt die Gesamtverzinsung. Die Gesamtverzinsung lag 2014 im Durchschnitt der Branche bei rund 3,4%. Solange die Gesamtverzinsung nicht unter 1,75%, also den Mindestzins sinkt, bekäme der Sparer die selbe Verzinsung wie vorher. Die Garantiezinssekung braucht ihn also nicht zu kümmern.

Garantieverzinsung wirklich besser als Beitragserhaltung?

3. Wie bereits in Punkt 1 erwähnt ist die garantierte Verzinsung auch jetzt schon nicht gerade üppig, erst recht wenn man die reale Verzinsung betrachtet. Man sollte jedoch bedenken, dass jeder Euro, den der Versicherer in Garantien stecken muss, nicht für echtes Investment zur Verfügung steht. So ist beispielsweise eine Garantie, die sich ausschließlich auf den Beitragserhalt (auf den tatsächlichen Beitrag und nicht abzüglich der Kosten) konzentriert nur geringfügig niedriger als im klassischen Garantiezinsprodukt, hat jedoch mehr Freiraum zur Kapitalanlage.

Garantie überhaupt sinnvoll?

4. Sparer sollten ohnehin überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, wenn es schon eine Rentenversicherung sein muss, statt zu einem Garantieprodukt lieber zu einer Fondspolice zu greifen. Insbesondere jüngere Sparer sollten das offensiver angehen, als das vielleicht noch ihre Eltern getan haben.

Die Garantiezinssenkung betrifft übrigens nicht nur Sparprodukte. Auch in anderen Produktspartne der Lebensversicherer, wie Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Pfegerenten sinken die garantierten Leistungen.

Empfehlung:

Lassen Sie sich von der kommenden Garantiezinssenkung nicht verleiten, einen Vertragsabschluss zu tätigen, den Sie später möglicherweise bereuen. Wenn ein nicht mehr zeitgemäßes und damit schlechtes Produkt zukünftig noch schlechter wird, entsteht dadurch kein neuer Grund zum Kauf des schlechten Produkts.

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